13. November 2018
LNG-Bunkervorgänge in Brunsbüttel ab sofort deutlich einfacher
LNG-Bunkervorgänge in Brunsbüttel durch vereinfachtes Genehmigungsverfahren beschleunigt.
LNG (Liquefied Natural Gas) etabliert sich Schritt für Schritt als alternativer und umweltfreundlicher Treibstoff in der Schifffahrt. Genauso wie bei konventionellen Treibstoffen müssen die Schiffe in den Häfen mit LNG versorgt werden. Der Betankungsvorgang mit LNG, auch Bunkern genannt, stellt Reedereien, Hafenbetreiber und LNG-Lieferanten vor neue Herausforderungen. Für den Treibstoff LNG gelten aufgrund seiner Produkteigenschaften andere Vorschriften als bei der Versorgung mit Mineralölen. Eine bisher fehlende Standardisierung der Genehmigungsprozesse führt zu unterschiedlichen Genehmigungsanforderungen an den europäischen Hafenstandorten.
In Brunsbüttel musste bisher für jede LNG-Bebunkerung eine Einzelgenehmigung durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) als zuständige Genehmigungsbehörde erteilt werden. „Wir sind froh, dass wir mit dem LKN als Hafenbehörde von Beginn an eine vorbildliche Zusammenarbeit beim Thema LNG-bunkering hatten und dadurch im Vergleich zu anderen Hafenstandorten einen zügigen Genehmigungsprozess für LNG-bunkering gegenüber den Kunden sicherstellen konnten“, erläutert Frank Schnabel, Geschäftsführer der Brunsbüttel Ports GmbH / SCHRAMM group. „Mit Blick auf die zunehmende Anzahl von LNG-Bunkerungen war für uns jedoch schnell klar, dass der individuelle Vorgang mit dem Einholen von Einzelgenehmigungen für jedes Bunkern zu optimieren war“, führt Schnabel weiter aus.
Seit dem 1.November 2018 gilt nun eine neue Hafenbenutzungsordnung (HBO). Diese beschreibt, dass truck-to-ship LNG-bunkering einen anzeigepflichtigen, jedoch genehmigungsfreien Bebunkerungsvorgang darstellt und gesonderten, mit der Hafenbehörde abgestimmten, Betriebsvorschriften unterliegt. Die Einhaltung der Betriebsvorschriften für LNG-bunkering wird durch eine LNG-Bunker Checklist dokumentiert, die der HBO als Anlage beigefügt ist. Dadurch entfallen die zuvor notwendigen Einzelgenehmigungen, bei gleichzeitiger Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
Der Hafenstandort Brunsbüttel und das Land Schleswig-Holstein sind damit erneut ein Vorreiter beim Thema LNG, da Brunsbüttel der erste und bis dato einzige Hafenstandort in Deutschland ist, an dem LNG-Bunkervorgänge in dieser Form genehmigungsrechtlich in der HBO geregelt sind und dadurch keiner weiteren Genehmigungspflicht unterliegen, sondern lediglich anzeigepflichtig sind.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz (FDP): „LNG und Brunsbüttel gehören eng zusammen: hier wollen wir ein nationales LNG-Speicherterminal errichten, und hier wird LNG auch vermehrt als Schiffstreibstoff eingesetzt. Jetzt haben wir auch in einem schlanken Verfahren die Voraussetzungen geschaffen, dass der Kraftstoff dort auch zum Kunden kommt.“
„Damit sich LNG weiter als Schiffstreibstoff etabliert und für die Reedereien noch attraktiver wird, müssen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, auch von Seiten der Häfen. Wir sehen in der Ergänzung unserer Hafenbenutzungsordnung um LNG-bunkering und dem Wegfall der Einzelgenehmigungen einen Meilenstein auf dem Weg dorthin. Neben Zeit- und Kostenersparnissen haben unsere Kunden ab sofort auch die Garantie LNG in Brunsbüttel gemäß HBO bunkern zu dürfen, auch sehr kurzfristig. Ich möchte mich beim Land Schleswig-Holstein und dem LKN dafür bedanken, dass sie die pragmatische Herangehensweise von Beginn an unterstützend begleitet haben“, freut sich Schnabel.